1. Geltungsbereich, Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen von ComSed e.U. ("AN", Auftragnehmer) an den Kunden ("AG", Auftraggeber).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern iSd UGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Gemeinden, Schulen) sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ("B2B/B2G").
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des AG werden nur Vertragsbestandteil, wenn der AN diese schriftlich anerkennt.
1.4 Individualvereinbarungen (z. B. Angebot, Leistungsbeschreibung, SLA/Service Level Agreement, Projektvertrag, Managed-Services-Vertrag, Hostingvertrag) gehen diesen AGB im Zweifel vor.
2. Vertragsabschluss, Kommunikation
2.1 Angebote des AN sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2 Ein Vertrag kommt durch (i) schriftliche Auftragsbestätigung, (ii) Unterfertigung, oder (iii) tatsächliche Leistungsaufnahme durch den AN zustande.
2.3 Erklärungen per E-Mail gelten als schriftlich, sofern nicht zwingende Formvorschriften entgegenstehen.
3. Leistungsumfang allgemein
3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag/Angebot und ggf. SLA.
3.2 Der AN erbringt Leistungen nach dem Stand der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt.
3.3 Der AN ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer einzusetzen.
4. Managed Services / MSP – Besonderheiten
4.1 Managed Services umfassen je nach gebuchtem Paket/SLA insbesondere Monitoring, Patch-/Update-Management, Incident- und Problem-Management, Sicherheitsmaßnahmen (z. B. AV/EDR-Betrieb), Benutzer-/Berechtigungsverwaltung, Backup-Überwachung, Dokumentation sowie Remote-Support. Der konkrete Inhalt ergibt sich aus SLA/Leistungsbeschreibung.
4.2 Kein Erfolg geschuldet: Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, schuldet der AN bei MSP/IT-Betrieb eine Dienstleistung (Best-Effort gemäß SLA), nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs.
4.3 Wartungsfenster: Der AN darf Wartungsarbeiten in vereinbarten Wartungsfenstern durchführen; außerhalb davon, wenn erforderlich und zumutbar (z. B. kritische Sicherheitsupdates), möglichst mit Vorankündigung.
4.4 Security/Schwachstellen: Der AN reduziert Risiken nach Stand der Technik; eine absolute Sicherheit gegen Cyberangriffe kann nicht zugesichert werden.
4.5 Backup: Sofern Backupleistungen vereinbart sind, gilt: Backup ersetzt keine Archivierungspflichten. Wiederherstellbarkeit hängt u. a. von Systemzustand, Datenkonsistenz, Mitwirkung und Drittkomponenten ab.
5. Web/Hosting/Domain – Besonderheiten (falls beauftragt)
5.1 Hosting/Verfügbarkeit: Verfügbarkeiten/Uptime ergeben sich aus dem Hostingvertrag/SLA. Wartungsfenster sind zulässig.
5.2 Inhalte/Impressum/DSGVO: Der AG ist für Inhalte, rechtliche Pflichtangaben (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Consent, Barrierefreiheit soweit anwendbar) sowie Rechte an Texten/Bildern/Marken verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich Erstellung/Prüfung durch AN beauftragt wurde.
5.3 Domain: Bei Domainregistrierung handelt der AN als Vermittler; Registrierungsbedingungen der Registry/Registrar gelten vorrangig.
5.4 Missbrauch/Unzulässige Nutzung: Untersagt sind insbesondere Spam, Phishing, Malware, rechtswidrige Inhalte, Urheberrechtsverletzungen, übermäßige Last/Angriffe. Der AN darf bei Verdacht auf Missbrauch Leistungen vorübergehend sperren, um Schäden abzuwenden, und informiert den AG nach Möglichkeit.
6. Mitwirkungspflichten des AG (wichtig bei MSP & Projekten)
6.1 Der AG stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben, Lizenzen und Systemvoraussetzungen rechtzeitig bereit.
6.2 Der AG sorgt für geeignete Betriebsumgebung (Strom, Netzwerk, Klimatisierung, physische Sicherheit, Herstelleranforderungen).
6.3 Der AG verwahrt Passwörter/Keys sicher, nutzt MFA soweit angeboten/vereinbart und meldet Sicherheitsvorfälle unverzüglich.
6.4 Verzögert sich die Leistung wegen fehlender Mitwirkung, verschieben sich Fristen angemessen; Mehraufwand ist nach Aufwand zu vergüten (sofern nicht anders vereinbart).
7. Change Requests / Zusatzleistungen
7.1 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen eines Change Requests (Beschreibung, Gründe, Auswirkungen auf Zeit/Kosten) und werden erst nach schriftlicher Annahme verbindlich.
7.2 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet.
8. Termine, Leistungsstörungen, Gewährleistung
8.1 Bei Mängeln leistet der AN nach Wahl Verbesserung oder Austausch/Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, soweit es sich um Werkleistungen handelt oder dies vereinbart ist.
8.2 Bei Lieferungen kann die Gewährleistungsfrist, soweit B2B zulässig und vereinbart, ab Übergabe gelten; Details können im Angebot/Vertrag abweichend geregelt sein.
8.3 Der AG meldet Mängel unverzüglich schriftlich; verspätete Meldungen können zu Mehrkosten führen.
9. SLA, Pönalen (falls vereinbart)
9.1 Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten, Prioritäten und allfälligen Pönalen ergeben sich ausschließlich aus dem SLA.
9.2 Pönalen sind, soweit vereinbart, pro Jahr mit einem im SLA festgelegten Prozentsatz des Jahresentgelts begrenzt; weitergehende Ansprüche sind (außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit) ausgeschlossen.
10. Preise, Abrechnung, Zahlungsverzug
10.1 Preise ergeben sich aus Vertrag/Angebot zzgl. USt.
10.2 Laufende Entgelte werden, sofern nicht anders vereinbart, periodisch im Voraus verrechnet; Zahlungsziel 14 Tage netto.
10.3 Bei Verzug darf der AN Verzugszinsen und Einbringungskosten verrechnen und nach Mahnung Leistungen aussetzen.
10.4 Aufrechnung nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
11. Eigentumsvorbehalt, Lizenzen, Nutzungsrechte
11.1 Gelieferte Hardware/Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des AN (Eigentumsvorbehalt).
11.2 Software wird, sofern nicht anders vereinbart, als nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz für die Vertragsdauer überlassen; Drittanbieter-Lizenzbedingungen gehen vor.
11.3 Unterlagen/Dokumentationen dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
12. Haftung
12.1 Der AN haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei Personenschäden unbeschränkt.
12.2 Keine Haftung für mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Ansprüche Dritter), soweit gesetzlich zulässig.
12.3 Datenwiederherstellung: Wenn Backup/Restore ausdrücklich vereinbart ist, ist die Haftung für Wiederherstellungskosten, soweit zulässig, begrenzt (z. B. pro Schadensfall).
12.4 Verjährung von Schadenersatzansprüchen: spätestens ein Jahr ab Kenntnis (soweit zulässig).
13. Datenschutz / DSGVO (Kernupdate)
13.1 Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere DSGVO und österreichisches DSG; im Bereich Telekommunikation/Online-Dienste die einschlägigen Bestimmungen des TKG 2021 (soweit anwendbar).
13.2 Rollen: Sofern der AN personenbezogene Daten im Auftrag des AG verarbeitet (typisch bei MSP/Hosting), ist der AG Verantwortlicher und der AN Auftragsverarbeiter.
13.3 Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO): Die Parteien schließen hierzu eine Auftragsverarbeitervereinbarung (AVV/DPA) (Anlage oder separater Vertrag). Diese AVV regelt insbesondere Gegenstand/Dauer, Art/Zweck, Datenkategorien, Betroffenenkreise, TOMs, Subunternehmer, Unterstützungspflichten, Löschung/Rückgabe und Audit-Rechte.
13.4 Subunternehmer: Der AN darf Subunternehmer einsetzen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist; Details/Listen und Widerspruchsmöglichkeiten (falls gewünscht) werden in der AVV geregelt.
13.5 Sicherheitsvorfälle: Der AN meldet dem AG Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Kenntnis im Rahmen der AVV und unterstützt bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Meldung an Behörde/Betroffene).
14. Geheimhaltung
14.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen geheim; ausgenommen sind allgemein bekannte Informationen, rechtmäßig erhaltene Informationen von Dritten oder Offenlegung aufgrund behördlicher/gerichtlicher Entscheidung.
14.2 Subunternehmer gelten nicht als Dritte, sofern sie zu vergleichbarer Geheimhaltung verpflichtet sind.
15. Vertragslaufzeit, Kündigung, Exit
15.1 Laufzeit/Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Vertrag/SLA.
15.2 Aus wichtigem Grund kann außerordentlich gekündigt werden (wesentliche Pflichtverletzung trotz Nachfrist; Insolvenz; höhere Gewalt über 6 Monate; etc.).
15.3 Exit/Transition: Bei Vertragsende unterstützt der AN gegen Aufwand bei Übergabe/Transition (Dokumentation, Export, Zugangstransfer), sofern vereinbart.
16. Abwerbeverbot (optional – wie bisher)
16.1 Während der Vertragslaufzeit und bis 12 Monate nach Ende wirbt der AG keine vom AN eingesetzten Mitarbeiter ab; bei Verstoß Vertragsstrafe gemäß Vertrag/AGB.
17. Höhere Gewalt
17.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Netzausfall, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen) befreien für die Dauer und im Umfang der Wirkung von Leistungspflichten.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen Schriftform (E-Mail ausreichend, wenn vereinbart).
18.2 Salvatorische Klausel.
18.3 Österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen; Gerichtsstand am Sitz des AN, soweit zulässig (B2B/B2G).
18.4 Mediation kann vor Klage einvernehmlich versucht werden.